
Bankrecht
Das Bankrecht gehört zu unseren Haupttätigkeitsfeldern. Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Bank- und Kaptialmarktrechts sowie den angrenzenden Rechtsgebieten des Insolvenzrechts, des Zwangsvollstreckungsrechts,
insbesondere in den Bereichen Zwangsverwaltung- und Zwangsversteigerungsrecht. Hierzu gehören die Bereiche:
- Zahlungsverkehr
- Bankvertragsrecht
- Kreditsicherungsrecht
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht
- Kapitalanlegerschutz
- Finanzierung
- Leasingrecht
- Factoring und Zentralregulierung
- Anfechtung nach dem AnfG
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Tätigkeiten & Schwerpunkte